Aldi wehrt sich gegen Dubai-Schokoladen-Verbot
Aldi wehrt sich gegen Dubai-Schokoladen-Verbot > glomex.com / 23. Januar 2025 11:51 / Schreiben Sie einen Kommentar • Startseite • Handel • Aldi wehrt sich gegen Dubai-Schokoladen-Verbot Der Rechtsstreit um den Verkauf von Aldis Dubai-Schokolade geht in die nächste Runde. Der Discounter hat nun Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt, das ihm per einstweiliger Verfügung den Verkauf der „Hand Made Dubai Schokolade“ untersagt hatte. Dabei ist die Schokolade gar nicht in Dubai, sondern in der Türkei hergestellt worden, wie der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers erklärt. „Es stimmt nicht, dass die Schokolade in Dubai produziert wird. Sie kommt aus einer Fabrik in der Türkei“, so Wilmers. Das Landgericht Köln hatte den Verkauf der Dubai-Schokolade bei Aldi Süd untersagt, da der Eindruck einer Herkunft aus Dubai erweckt werde, was irreführend sei. Aldi Süd legte daraufhin Widerspruch ein und will den Verkauf der Schokolade weiterführen. „Wir sind der Auffassung, dass die Kennzeichnung der Schokolade als ‚Hand Made Dubai‘ den Kunden nicht in die Irre führt“, begründet ein Aldi-Sprecher den Einspruch. „Die Verpackung macht deutlich, dass es sich um ein Produkt handelt, das in der Türkei hergestellt wird.“ Tatsächlich ist auf der Verpackung in sehr kleiner Schrift vermerkt, dass die Schokolade „in der Türkei“ produziert wird. Allerdings ist dieser Hinweis für viele Kunden sicher nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Das Landgericht Köln sieht darin einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht. „Die Bezeichnung ‚Hand Made Dubai‘ erweckt beim Verbraucher den Eindruck, dass es sich um ein Produkt aus Dubai handelt“, erklärte das Gericht in seiner Begründung für das Verkaufsverbot. Aldi dagegen argumentiert, dass die Herkunftsangabe „Dubai“ sich lediglich auf das Rezept und die Zubereitung der Schokolade beziehe, nicht aber auf den tatsächlichen Produktionsort. „Die Bezeichnung ‚Hand Made Dubai‘ bezieht sich auf das Rezept und die handwerkliche Herstellung der Schokolade, nicht auf den Produktionsort“, so der Aldi-Sprecher. Doch das sehen die Richter des Landgerichts Köln offenbar anders. Sie befanden, dass die Verbrauchertäuschung durch die Bezeichnung „Hand Made Dubai“ so erheblich sei, dass ein Verkaufsverbot gerechtfertigt sei. Nun liegt der Fall beim Oberlandesgericht Köln, das über den Widerspruch von Aldi Süd entscheiden muss. Dort hofft der Discounter, dass seine Argumentation mehr Erfolg haben wird. Auch der Lieferant der Schokolade, Andreas Wilmers, zeigt sich zuversichtlich: „Wir sind davon überzeugt, dass wir das Verkaufsverbot aufheben können. Die Herkunftsangabe ‚Dubai‘ bezieht sich auf das Rezept, nicht auf den tatsächlichen Produktionsort.“ Tatsächlich ist die Frage, ob die Bezeichnung „Hand Made Dubai“ irreführend ist, nicht ganz einfach zu beantworten. Lebensmittelrechtlich gilt, dass Herkunftsangaben auf Produkten den tatsächlichen Produktionsort widerspiegeln müssen. Eine Bezeichnung, die einen falschen Eindruck erweckt, wäre demnach nicht zulässig. Andererseits ist „Dubai“ hier offenbar eher als Verweis auf das Rezept und die Zubereitungsmethode zu verstehen und nicht als Herkunftsangabe im klassischen Sinn. Ähnlich wie bei einem „Wiener Schnitzel“, das ja auch nicht zwangsläufig in Wien produziert sein muss. Letztlich wird das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung abwägen müssen, ob die Bezeichnung „Hand Made Dubai“ für die Verbraucher irreführend ist oder ob sie als Hinweis auf Rezeptur und Zubereitungsart akzeptabel ist. { „@context“: „http://schema.org“, „@type“: „VideoObject“, „name“: „Aldi wehrt sich gegen Dubai-Schokoladen-Verbot – Video“, „description“: „Der Rechtsstreit um den Verkauf von Aldis Dubai-Schokolade geht in die nächste Runde. Der Discounter hat nun Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt.“, „thumbnailUrl“: „https://i2thumbs.glomex.com/dC1ydS8yMDI1LzAxLzIzLzExLzUxXzIyXzY3OTIyZDNhMjRiZTEuanBn/profile:player-960×540“, „uploadDate“: „2025-01-23T11:52:25.000Z“, „duration“: „PT1M21S“, „embedUrl“: „https://player.glomex.com/integration/1/iframe-player.html?integrationId=a97joi2cwjb54r4tk&playlistId=v-d79fic00s22p-fa“, „contentUrl“: „https://player.glomex.com/integration/1/iframe-player.html?integrationId=a97joi2cwjb54r4tk&playlistId=v-d79fic00s22p-fa“, „regionsAllowed“: „DE“, „provider“: { „@type“: „Organization“, „name“: „glomex GmbH“, „logo“: { „@type“: „ImageObject“, „url“: „https://player.glomex.com/logo_v@2x.png“, „width“: 136, „height“: 146 }} }• teilen • teilen • teilen • teilen • teilen • teilen • E-Mail • drucken Post Views: 2